Die Bezirksbeiräte sind ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Gemeinderat, der Stadtverwaltung und der Bürgerschaft im jeweiligen Stadtbezirk. Bezirksbeiräte müssen zum Beispiel gehört werden, wenn der Gemeinderat über eine Baumaßnahme im Stadtbezirk entscheiden soll und geben dazu ihre Empfehlungen ab. Im Mittelpunkt steht das Wohl der Menschen vor Ort.
Nach jeder Gemeinderatswahl werden in den 18 äußeren und fünf inneren Stadtbezirken neue Bezirksbeiräte gebildet. Wie viele Mitglieder das jeweilige Gremium hat, hängt von der Einwohnerzahl des Stadtbezirks ab. Alle Beiräte müssen im entsprechenden Bezirk wohnen und ortskundig sein.
Die Bezirksbeiräte werden vom Gemeinderat bestellt. Die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen schlagen ihre Wunschkandidaten und Wunschkandidatinnen vor, für die offizielle Bestellung ist der Oberbürgermeister zuständig. Die Rolle des Bezirksbeirats ist in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab) geregelt.